Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen in andere Länder.
Länder im Überblick:
__________________________________________
Belgien
Bescheinigung vom Tierarzt über Tollwutimpfung erforderlich.Die Impfung muß min.1 Monat vor Einreise erfolgt sein.
Für Hunde unter 3 Monaten und für Katzen ist die Bescheinigung 6 Monate gültig.Für ältere Hunde beträgt die dauer 1 Jahr.
______________________________________________________________
Bosnien-Herzegowina
siehe Jugoslawien
_______________________________________________________________
Bullgarien
Ein Nachweis über die Identifikation des Tieres sowie ein vom Amtstierarzt bestätigte Bescheinigung über Herkunft,Gesundheitszustand und Parasitenfreiheit in bulgarischer Sprache ist erforderlich.Die Bescheinigung sollte nicht älter als 24 Stunden sein und die Behandlung der Hunde und Katzen innerhalb der letzten 60 Tage gegen Bandwürmer enthalten.
Für Hunde werden die im Impfpass eingetragenen und vom Amtstierarzt bestätigten Impfungen gegen Tollwut und Staupe,für Katzen gegen Tollwut und Katzenseuche gefordert.Die Tollwutimpfung soll min.30 Tage alt sein aber nicht länger als 11 Monate.Es muß noch ein Test vorgelegt werden nicht älter als 15 Tage über Brucellosefreiheit beim Hund.
______________________________________________________________
Dänemark
Tollwutimpfung vor mehr als 30 Tagen aber nicht älter als 12 Monate(Bestätigung im Impfausweis)Sind noch keine 30 Tage seit der Impfung und der Einreise vergangen oder sind die Tiere jünger als 3 Monate,ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich.
Die Einfuhr nach Dänemark ist für Pitbullterrier und Tosas(sowie Kreuzungen mit diesen) verboten.
______________________________________________________________
Deutschland
Bei Grenzübertritt reicht eine gültige Tollwutimpfung (Impfbuch mitführen!)
sofern höchstens drei Tiere oder,im Falle von Hunden-oder Katzenwürfen,das Muttertier mit dem gesamten Wurf(Tiere unter 3 Monate)mitgeführt werden.
Tollwutimpfung min.30 Tage höchstens 12Monate alt.
Einfuhr nach Deutschland mit im Ausland erworbener Tiere
bei Hunden und Katzen jünger als 3 Monate reicht ein amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis aus.Bei Tieren die älter als 3 Monate sind ist zusätzlich eine amtstierärztliche beglaubigte Tollwutimpfung erforderlich.
Impfung min.30 Tage höchstens 12 Monate alt.
______________________________________________________________
Estland
Tollwutimpfung vor min.30 Tagen und höchstens 12 Monaten und im Impbuch eingetragen.Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis in Englisch,Russisch oder Estnisch erforderlich.Mindestalter bei Einreise: 10 Wochen
______________________________________________________________
Finnland
Tierärztliche Tollwutbescheinigung für Hunde und Katzen die über 3 Monate alt sind.Impfung min.30 Tage höchstens 1 Jahr alt.Tiere bis zum 3 Monat brauchen keine Impfung.Tierärztliche Bescheinigung über die Behandlung gegen Bandwürmer,die min.74 und spätestens 24 Stunden vor Einreise erfolgen muß.
______________________________________________________________
Frankreich
Für Hunde und Katzen älter als 3 Monate ist eine gültige Tollwutimpfung ausreichend.Tiere müssen Mikrochip oder Tattoowierung haben.Bei Einreise von mehr als drei Tieren ist eine Sondergenehmigung des Ministére de I´Agriculture,Paris erforderlich.Frankreich untersagt allen Kampfhundrassen die Einreise und Durchfahrt durch Frankreich!!!Es gibt auch keine Ausnahmen für Urlauber!Für Wachhunde wie zb.Rottweilern gilt Maulkorbzwang.Und je nach Gemeinde auch Leinenzwang.
______________________________________________________________
Griechenland
Hunde und katzen brauchen einen Impfausweis.Tollwutimpfung muß min.15 höchstens 12 Monate alt sein
______________________________________________________________
England
Amtstierärztliches Gutachten mit PETS-Zertifikat über die erforderlichen Anforderungen wie Mikrochip,Impfung,Bluttest.Tierärztliche Bescheinigung über die Behandlung gegen Parasiten,Erklärung des Besitzers,wonach das Tier in den letzen 6 Monaten vor Einreise nicht in einem Land außerhalb der EU/EFTA-Staaten gewesen ist.
______________________________________________________________
Irland
Eine Einreise nach Irland ist nur über England unter Einhaltung der PETS möglich.
_________________________________________________________
Italien
Impf-und Gesundheitszeugnis erforderlich.Tollwutimpfung min 20 Tage höchstens 11 Monate alt.
______________________________________________________________
Jugoslawien
Impf-und Gesundheitszeugnis.Anerkannt ist ein 6-monatiger Impfschutz.Die Impfung muß min.15 Tage alt sein.Beide Bescheinigungen müssen immer mitgeführt werden.Gegen Entgelt kann auch eine Untersuchung an der grenze durchgeführt werden.
______________________________________________________________
Kroatien
Tierärzliches Gesundheits-und Impfzeugnis im Impfpass ist ausreichend.Tollwutimpfung muß min.15 Tage aber höchstens 1 Jahr zurückliegen.Eine Tierärztliche Untersuchung kann auch gegen Endgeld
an der grenze durchgeführt werden.
_________________________________________________________
Lettland
Impfpass ist ausreichend.Hunde müssen gegen Staupe,Tollwut,Virus-Hepatitis,Leptospirose sowie Parvovirose,Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie geimpft sein.Min 30 Tage höchstens 1 Jahr alt.
______________________________________________________________
Litauen
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich.Katzen müssen gegen Tollwut und Panleukopenie geimpft sein.Hunde gegen Tollwut,Staupe,Virus-Hepatitis,Leptospirose sowie Parvovirose.Impfung min.14 tage höchstens 6 Monate alt.Veterinärdienst Litauen:003702-404340 oder404342
______________________________________________________________
Luxenburg
Tollwutimpfung min.30 Tage alt höchstens 1 Jahr alt.Bei Tieren unter 3 Monaten ist ein Impfung nicht obligatorisch.
_________________________________________________________
Niederlande
Tollwutimpfung min 30 Tage höchstens 12 Monate alt.Hunde vom Typ Pitbullterier ist verboten.Andere Rassen wie zb.Staffordshire-Terrier und Bullterrier ist dagegen erlaubt.
______________________________________________________________
Norwegen
Hunde müssen min.7 Monate und Katzen min.16 Monate alt sein.
Eine Tierärztliche bescheinigung mit Unterschrift des Tierarztes muß mitgeführt werden.Diese besteht aus zwei teilen.Gesundheitsbescheinigung und Impfbescheinigung.Die Tiere müssen gegen Bandwürmer behandelt worden sein.Sieben Tage nach der Ankunft in Norwegen müssen die Tiere dort nochmal gegen Bandwürmer behandelt werden.Es wird außerdem ein Bluttest wegen der Antikörper gegen Tollwut vorgeschrieben.Dies kann aber frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der Tollwutimpfung vorgenommen werden.Die Probe muß min.0,5IU/ml Serum zeigen sonst muß die tollwutimpfung wiedrhollt werden.Hunde müssen auch noch gegen Leptospirose und Staupe geimpft sein.Hunde müssen min.730 Tage vor Einreise nach Norwegen die staupeimpfung bekommen haben.Hunde müssen einen Mikrochip tragen dieser muß ISO-Standard haben.Ansonsten muß eigenes Lesegerät mitgeführt werden.Es muß außerdem eine Erklärung mitgeführt werden wo drinsteht das ,das Tier in den letzten 6 Monaten nicht außerhalb der EU/EFTA Staaten gehalten wurde.
Pitbullterier,Tosa Inu,Dogo Argentino,Fila Brasiliero oder Kreutzungen mit diesen Rassen dürfen nicht mitgeführt werden.
______________________________________________________________
Österreich
Tierärztliche Bescheinigung über Tollwutimpfung bei Tieren über 12 Wochen.Tollwutimpfung min.30 Tage höchstens 12 Monate alt.Bei Katzen darf die Impfung nur 6 Monate alt sein.Maulkorb und Leine muß für alle Hunde mitgeführt werden.
_________________________________________________________
Polen
Impfpass und Amtstierärztliches Gutachten höchstens 7 Tage alt erforderlich.Tollwutimpfung min.21 Tage höchstens 12 Monate alt.Tollwutimpfflicht besteht nur für Hunde!Amtstierärztliches Gutachten über die Tollwutfreiheit des Herkunftortes und des Umkreises(15 km)innerhalb von 3 Monaten,das nicht älter als 10 Tage sein darf.
_________________________________________________________
Portugal
Amtstierärzliches Gesundheitszeugnis,das spätestens 30 Tage vor Abreise ausgestellt werden sollte,sowie Bestätigung über Abstammung und Herkunft aus einem tollwutfreien Land oder Gebiet.Tollwutimpfung min.30 Tage höchstens 12 Monate alt.Es gelten für alle Hunde Maulkorb- und Leinenpflicht.Hunde dürfen weder in Restaurants,noch an Strände,noch an Bussen des öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden.Mit der Staatlichen Eisenbahn und auf Fähren dürfen Hunde mitgenommen werden.
_________________________________________________________
Rumänien
Tollwutimpfung min.30 Tage höchstens 12 Monate alt.Bei Katzen höchstens 6 Monate alt.Ein amtstierärztliches Gutachten höchstens 10 Tage alt ist auch mitzuführen.
_________________________________________________________
Russland
Amtstierärztliches Gutachten nicht älter als 10 Tage.
_________________________________________________________
Schweden
_________________________________________________________
Schweiz
Tollwut-und Impfbescheinigung ist erforderlich.Impfung min.30 Tage höchstens 12 Monate alt.Ohne Tollwutschutzimpfung dürfen Hunde und Katzen im alter bis zu 5 Monaten wenn sie von einem Tierärztlichen Gesundheitszeugnid begleitet sind,eingeführt werden.Bei Durchreise mit Bahn oder Flugzeug ist kein nachweis zu erbringen.Die Einfuhr von Hunden mit Kupierten Ohren und/oder Schwanz ist verboten,wenn die Tiere jünger als 5 Monate alt sind.Dies gilt aber nicht bei einem nur verrübergehenden Aufenthalt in der Schweiz
______________________________________________________________
Slowakische Republik
Hunde sind zu Impfen gegen Tollwut,Staupe,infektiöse Hepatitis und Parvovirose.Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie.Die Impfung muss min.15 Tage höchstens 12 Moanate alt sein.Gesundheitszeugnis darf nicht älter als 3 Tage sein.
______________________________________________________________
Slowenien
Impfpass und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis das nicht älter als 14 Tage alt sein darf sowie Tollwutimpfbescheinigung erforderlich.
Impfung min 15 Tage höchstens 12 Monate alt. Hunde müssen auch gegen Staupe geimpft sein.Min 15 Tage höchstens 12 Monate alt.
_________________________________________________________
Spanien
Für Hunde und Katzen ist ein amtstierärztliches Gutachten nicht älter als 10 Tage erforderlich sowie ein Impfpass mit gültiger Tollwutimpfung min 30 Tage höchstens 1 Jahr alt.Hunde und Katzen unter 3 Monaten sind von der Impfpflicht befreit.
_________________________________________________________
Tschechische Republik
Siehe Slowakische Republik
_________________________________________________________
Türkei
Impfpass mit Tollwutbescheinigung und amtstierärztliches Gesundheitszeugnis.Impfbescheinigung muss min.14 Tage höchstens aber 6 Monate alt sein.Das Gesundheitszeugnis darf nicht früher als 2 Tage vor Reisebeginn ausgestellt werden.
_________________________________________________________
Ungarn
Amtstierärztliches Gutachten,nicht älter als 8 Tage und Tollwutimpfbescheinigung erforderlich.Die Impfung muß min.30 Tage höchstens 1 Jahr alt.Die Impfung gegen Staupe ist vorgeschrieben und muß auch im Impfbuch bestätigt sein.Die Einfuhr von allen Kamfhundrassen ist verboten.
_________________________________________________________
USA
Hunde und Katzen müssen bei der Einreise frei von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten sein.Hunde und Katzen müssen 7-10 Tage vor Abflug in die USA im Heimatland einem Tierarzt vorgestellt werden,da unbedingt bei Einreise ein Gesundheitszeugnis erforderlich ist.
Tollwutfreie Staaten wie Hawai und Guam haben eigene staatliche Quarantäneregelungen.Hunde müssen min.30 Tage vor der Einreise gegen Tollwut geimpft werden,es sei denn sie sind jünger als 3 Monate oder halten sich seit min 6 Monaten in einem von der U.S.Public Health Service Behörde für Tollwutfrei erklärten Bezirk auf.
Die Impfung darf auch nicht länger als 12 Monate zurückliegen.Liegt die Impfung weniger als 30 Tage zurück so muss das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers so lange bleiben bis 30 Tage nach der Impfung vergangen sind.
Welpen unter 12 Wochen dürfen ohne Tollwutimpfung in die USA einreisen.Die Impfung muss aber in der USA erfolgen,die Tiere müssen dort dann min.30 Tage nach Wunsch des Besitzers an einem Ort bleiben.
_________________________________________________________